Wenn bei Ihnen oder einem pflegebedürftigen Angehörigen seit mindestens sechs Monaten ein Pflegegrad (ab PG 1) vorliegt, können Sie unsere Leistungen bis aktuell 1.612 € im Jahr über die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse in Rechnung stellen.
Auf Wunsch rechnen wir auch direkt mit den Pflegekassen ab. Ein Institutionskennzeichen (IK) liegt vor.
Es ist zudem eine Aufstockung bis 806 € aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege möglich. Das bedeutet, dass Ihnen ein Betrag von 2.418 € jährlich zusteht. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Beim Beantragen und Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich.