Betreuung, Entlastung & Verhinderungspflege

Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI

Betreuungs-und Entlastungsleistungen dienen der Beaufsichtigung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine stundenweise Auszeit zu ermöglichen. Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt! Ungenutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Danach verfallen sie.

Verhinderungspflege nach SGB XI

Wenn bei Ihnen oder einem pflegebedürftigen Angehörigen seit mindestens sechs Monaten ein Pflegegrad (ab PG 1) vorliegt, können Sie unsere Leistungen bis aktuell 1.612 € im Jahr über die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse in Rechnung stellen.
Auf Wunsch rechnen wir auch direkt mit den Pflegekassen ab. Ein Institutionskennzeichen (IK) liegt vor.
Es ist zudem eine Aufstockung bis 806 € aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege möglich. Das bedeutet, dass Ihnen ein Betrag von 2.418 € jährlich zusteht. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Beim Beantragen und Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich.

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