Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI
Betreuungs-und Entlastungsleistungen dienen der Beaufsichtigung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine stundenweise Auszeit zu ermöglichen. Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt! Ungenutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Danach verfallen sie.