Leistungen der Pflegekassen

Häusliche Pflege

Die vorgegebenen Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab. Jedoch ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur gedeckelte Beträge zur Verfügung stellen und zwar entsprechend der Einstufung in einen Pflegegrad. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese beauftragt den „Medizinischen Dienst“, der im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Welcher Bedarf und welche Einzelleistungen bei Ihnen notwendig bzw. sinnvoll sind, sprechen wir mit Ihnen genau ab.

Sind die Leistungen der Pflegekasse einmal nicht ausreichend, um Ihre optimale Versorgung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen.

Hauswirtschaft

Wir übernehmen die Pflege sollten Sie verhindert sein!

Verhinderungspflege nach SGB XI

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