Leistungen der Krankenkassen

Behandlungspflege

Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie werden vom behandelnden Arzt verordnet und können an die Pflegefachkräfte des Pflegedienstes delegiert werden, wenn der Patient oder dessen Angehörige sie nicht selbst durchführen können. Die Behandlungspflegen werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Zu den verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen u.a.:

Wir übernehmen die Pflege sollten Sie verhindert sein!

Verhinderungspflege nach SGB XI

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